Die Geschichte des Konfliktes zwischen Naturschutzbehörden und Kletterern am Konradsfels bei Villmar an der Lahn

Christoph Deinet,   10.05.2007
fortlaufend aktualisiert


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um 1960

Beginn des Kletterns am Konradsfelsen.

Nach sporadischen Besuchen durch Kletterer in den früheren Jahren beginnt J. Kämpfer mit der Erschließung des Konradsfelsens für den Klettersport.

1986

Veröffentlichung des ersten Kletterführers über die Felsen und Klettermöglichkeiten des Rhein-Main-Gebietes durch N. Mailänder.

Nov. 1992

Telefonat von Herrn J. Burck, zu diesem Zeitpunkt Ausbildungsreferent der DAV-Sektion Wiesbaden mit Herrn Walter, Forstamt Villmar bezgl. der Situation im Zustiegsbereich, unterhalb des Naturpark-Parkplatzes.

Die näheren Umstände sind nicht bekannt.

16.12.1992

Schreiben von J. Burck an Herrn Walter, Forstamt Villmar.

Anfrage, ob im Zusammenhang mit einer Müllsäuberungsaktion des permanent als wilde Müllkippe mißbrauchten Hanges unterhalb des Parkplatzes durch die Klettergruppe der DAV-Sektion Wiesbaden der Zustieg zum Felsen mit Stufen befestigt und gegen Erosion geschützt werden kann.

09.02.1993

Antwort:
Schreiben von Herrn Lübke, UNB Limburg an die DAV-Sektion Wiesbaden.

Das Wort „Steig“ aus dem o.g. Schreiben als Bezeichnung einer Zustiegsbefestigung wird als „Klettersteig“ bzw. als eine „Steiganlage“ größeren Umfanges mißinterpretiert. Ohne den Kontext der Anfrage zu verstehen oder zu hinterfragen wird das Ansinnen der DAV-Sektion Wiesbaden mit Bezug auf eine angebliche „Störung des Landschaftsbildes“ und der angeblich zu erwartenden Bedrohung der Steinbrechart Saxifraga sponhemica rundweg abgelehnt.

April 1993

Tel. Anfrage von C. Deinet, zu diesem Zeitpunkt DAV-Sektion Frankfurt/M, bei Herrn Lübke, UNB Limburg, über die naturschutzrechtliche Situation am Konradsfelsen.

Herr Lübke gibt auf Nachfrage an, daß der Konradsfelsen keinem naturschutzrechtlichen Status unterliegt. Er bekundet aber die feste Absicht, ein totales Kletterverbot zu verhängen und weist in diesem Zusammenhang auf den Landschaftsplan „Oberes Lahntal“ hin, der von der ONB Gießen bearbeitet werde.

20.04.1993

Schreiben von D. Sterner, DAV-Sektion Frankfurt/M, an Herrn Göbel, ONB Gießen.

Herr Sterner stellt als möglichen Kompromiß zur Lösung evtl. vorhandener Konflikte zwischen Klettersport und Pflanzenschutz ein Zonierungskonzept vor, wie es in vielen deutschen Klettergebieten im Einvernehmen zwischen Naturschutzbehörden und Kletterverbänden durchgeführt wurde und wird. Es wird ferner eine Ortsbesichtigung vorgeschlagen zum Zwecke des Informationsaustauschs und der Erörterung eines Schutzkonzeptes.

19.08.1993

Antwort:
Schreiben von Frau Aichmüller, ONB Gießen an die DAV-Sektion Frankfurt/M. (300kB)

In einem von großer Unkenntnis über die Sachlage vor Ort geprägten Schreiben lehnt Frau Aichmüller eine Nutzung des Felsens zum Klettern ab, da dies eine nicht genehmigungsfähige Nutzungsänderung sei. Eine klettersportliche Nutzung findet ihres Wissens zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Ohne jede Sach- und Ortskenntnis meint Frau Aichmüller, daß für die für das Klettern notwendigen „baulichen Anlagen“ und die damit verbundene „Zerstörung der Felsvegetation“ sowie die Störung der Tierwelt kein Ausgleich möglich sei und Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden seien. Nach Auffassung von Frau Aichmüller ist kein Kletterverbot am Konradsfelsen geplant, sondern das Klettern sei dort „per se“ verboten. Da eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann, sei auch kein Ortstermin notwendig.
Anmerkung: Der Konradsfels unterliegt zu diesem Zeitpunkt keinerlei naturschutzrechtlichem Status.

04.09.1993

Antwort:
Schreiben von D. Sterner, DAV-Sektion Frankfurt/M, an Frau Aichmüller, ONB Gießen.

Herr Sterner weist darauf hin, daß am Konradsfelsen seit mehr als zwanzig Jahren geklettert wird und sich trotzdem die Steinbrechart Saxifraga sponhemica am Konradsfels entwickeln konnte. Frau Aichmüller wird ferner darauf hingewiesen, daß für das Klettern zu keinem Zeitpunkt bauliche Anlagen erforderlich sind. Herr Sterner weist erneut auf die einvernehmlichen Regelungen in anderen deutschen Klettergebieten hin.

Sommer 1993

Schreiben von C. Deinet, zu diesem Zeitpunkt DAV-Sektion Frankfurt/M, an Frau Aichmüller, ONB Gießen.

Herr Deinet stellt Frau Aichmüller einen detaillierten Fragenkatalog um das Zustandekommen der z.T. grob unsinnigen Äußerungen von Frau Aichmüller zu beleuchten, erhält aber keine Antwort.

07.10.1993

Veröffentlichung einer Neuauflage des Kletterführers über die Felsen des Rhein-Main-Gebietes durch C. Deinet.

Wegen der unklaren Sachlage wird der Konradsfels nicht ausführlich beschrieben.

Frühjahr 1994

Anbringung von Schildern am Felsfuß sowie am Geländer des Aussichtspunktes durch die Gemeinde Villmar.

Anmerkung: Der Begriff „Steigseile“ ist absolut unüblich. Kletterer bringen ihre Seile nicht am König-Konrad-Denkmal an, da dies sicherungstechnisch keinen Sinn macht. Steigeisen werden beim Felsklettern nicht verwendet, sondern beim Eisklettern und beim Begehen von Gletschern. Es wäre unmöglich Steigeisen in Felsen zu schlagen. Der Begriff der „strafrechtlichen Verfolgung“ kann in diesem Zusammenhang als kapitaler Mißgriff gewertet werden.

Frühjahr 1995

Erlaß eines Moratoriums zur Ausweisung neuer Schutzgebiete, die den Klettersport betreffen, durch Innenminister Bökel.

Keine weiteren Unterschutzstellungen von Kletterfelsen in Verbindung mit Kletterverboten bis zur Vorlage einer Felskartierung für Hessen. Anschließend Entwicklung konsensorientierte Konfliktlösung auf der Basis der Kartierungsdaten.

18.11.1998

Besprechung zu Klettern u. Naturschutz am Rande des Landtagsplenums in Wiesbaden.

Gesprächsrunde u.a. mit Staatssekretär Fromm sowie Referatsleitern des Ministeriums, Vertretern des Klettersports, des Landessportbunds und dem zuständigen Abgeordneten des Petitionsausschusses im Wiesbadener Landtag.

26.11.1998

Ergebnisprotokoll der Besprechung vom 18.11. und Erlaß zur weiteren Vorgehensweise von Herrn Kaiser, Hess. Umweltministerium. (480kB)

  • Bestehende Einschränkungen des Klettersportes sollen „überprüft und auf ihre zwingende Erfordernis im Hinblick auf das Schutzziel begründet werden". Soweit sich hierbei Spielräume zugunsten des Kletterns ergeben, sollten diese ausgeschöpft und ggf. durch Änderung der NSG-VO verbindlich gemacht werden."
  • Über die noch bestehenden Konfliktfelsen (u.a. Konradsfels) sollen zunächst weitere Abstimmungsgespräche mit den Regierungspräsidien geführt werden.
  • Weitere Entscheidungen sollen der Obersten Naturschutzbehörde vorbehalten bleiben.
  • In dauerhaft bestehenden Konfliktfällen sollen fachliche Gutachten zu Rate gezogen werden, die durch einen neutralen, von beiden Seiten akzeptierten Gutachter erstellt werden.
  • "Ziel sollte es sein, auf beiden Seiten Verständnis und Akzeptanz für die jeweiligen Belange zu erreichen und Entscheidungen zu treffen, die von beiden Seiten akzeptiert werden."

02.12.1998

Besprechung zu Konradsfels in der ONB Gießen.

Gespräch zwischen Vertretern der Oberen sowie der Unteren Naturschutzbehörde, Vertretern von DAV und IG Klettern sowie des Landesportbundes. Die eingeladenen Vertreter der Gemeinde Villmar sagen ab, mit der Begründung, es gäbe nichts zu besprechen, da die Gemeinde als Grundstückseigentümer das Klettern sowieso nicht zulassen will.

04.12.1998

Ergebnisprotokoll der Besprechung vom 02.12.1998 von H. Delp, Landessportbund Hessen.

Nach Auffassung der ONB Gießen sei Klettern ein Eingriff in Natur und Landschaft, mit erheblichen Auswirkungen. Belege dafür können die Vertreter der ONB indes nicht nennen. Das Klettern am Konradsfels sei nicht genehmigungsfähig – ungeachtet der Tatsache, daß dort bereits seit mind. 1960 geklettert wird. Der DAV stellt seinen Vorschlag für ein konsensfähiges Schutzkonzept vor. Dieses findet jedoch bei den Vertretern der Naturschutzbehörden keinerlei Beachtung. Diese beharren im Gegenteil unnachgiebig auf ihrem Standpunkt.

21.12.1998

Antrag auf Realisierung eines differenzierten Schutzkonzeptes bezgl. Klettern und Naturschutz am König-Konrad-Fels bei Villmar

Herr Hubertus Heinikel, damaliger Leiter des Arbeitskreies Klettern und Naturschutz Hessen des Deutschen Alpenvereins, beantragt die Umsetzung des von den Kletterern seit 1993 vorgeschlagenen differenzierten Schutzkonzeptes bei der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen.
Von Seiten der ONB bis heute keinerlei Reaktion.

29.07.1999

Einstweilige Sicherstellung des Konradsfelsens als zukünftiges Naturschutzgebiet durch die UNB Limburg.

Ohne jede Rücksprache mit den Kletterverbänden bzw. ohne diese auch nur von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen, stellt die UNB des Landkreises Limburg-Weilburg den Konradsfelsen als „künftiges Naturschutzgebiet“ einstweilig sicher. Die Maßnahme wird der gesetzlichen Höchstdauer von fünf Jahren durchgesetzt und der Fels mit einem totalen Kletterverbot belegt.

Diese Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung macht nicht nur alle bis dato erfolgten Bemühungen der Kletterverbände um eine konsensorientierte Problemlösung zunichte. Sie ist mit der zuvor besprochenen und einvernehmlich festgeschriebenen Vorgehensweise nicht vereinbar und führt den Erlaß des Hessischen Umweltministeriums vom 20.11.1998 ad adsurdum.

17.12.1999

Besprechung zu Klettern u. Naturschutz in den Räumen des Umweltministeriums in Wiesbaden.

Gesprächsrunde mit Vertretern der Ministerien, des DAV, der IG Klettern, des Landessportbundes.

Neben der Erörterung der Problematik an anderen hessischen Kletterfelsen ist es erneut Konsens, daß in den wenigen noch bestehenden Konflikftällen (u.a. Konradsfels) betreffend Klettern und Naturschutz konsensorientierte Lösungen gefunden werden sollen. Eine frühzeitige und dauerhafte Einbeziehung der Kletterverbände sowie eine intensive gemeinsame Erörterung einzelner Probleme wird dazu allgemein als notwendig erachtet.

Die einstweilige Sicherstellung des Konradsfelsens durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg kann nicht thematisiert werden, da zu diesem Zeitpunkt die eigenmächtige und allen Absprachen eklatant widersprechende Vorgehensweise der UNB noch nicht bekannt ist.

Januar 2000

Fertigstellung und Vorlage der Landeskletterkonzeption Hessen des Deutschen Alpenverein, der IG Klettern und anderer Kletterorganisationen.

Umfassende Bestandsaufnahme des Klettersportes in Hessen und Grundlagenwerk für zukünftige konsensorientierte Lösungskonzepte an allen hessischen Kletterfelsen (387 Seiten). Darin u.a.: Grundlage eines Schutzkonzeptes für den König-Konrad-Felsen.

Januar 2000

Bekannt werden der einstweiligen Sicherstellung des Konradsfelsens durch Veröffentlichungen in der Lokalpresse.

Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. erfährt rein zufällig und erst nach einem halben Jahr, daß der Konradsfels einstweilig sichergestellt und mit einem totalen Kletterverbot bis 2004 belegt wurde.

Anfang Februar 2000

Veröffentlichung einer Neuauflage des Kletterführers über die Felsen des Rhein-Main-Gebietes durch C. Deinet.

In der Beschreibung des Konradsfelsens berücksichtigt der Autor das von den Kletterverbänden entwickelte und den Behörden so vorgeschlagene Schutzkonzept.

Die einstweilige Sicherstellung des Felsens durch die UNB im Juli 1999 konnte nicht berücksichtigt werden, da diese dem Autor bis wenige Wochen vor Erscheinen des Führers unbekannt war.

Febuar 2000

Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme durch das Institut für Umweltstudien Weiser & Ness.

Der DAV-Landesverband Hessen läßt durch das renommierte Umweltanalyse-Institut Weiser & Ness (Heidelberg) eine gutachterliche Stellungnahme zu Klettern und Naturschutz am Konradsfelsen anfertigen. Die Gutachter erhalten dazu, unterstützt durch aktive Kletterer, die Gelegenheit die bekletterten Steilwandbereiche direkt in Augenschein zu nehmen.

Die Gutachter erkennen die Schutzwürdigkeit des Konradsfelsens grundsätzlich an, sehen aber keine Notwendigkeit für ein totales Kletterverbot. Sie empfehlen stattdessen, das Klettern nur in jenen Bereichen zu untersagen, in denen die schützenswerten Pflanzengesellschaften und der dort anzutreffende rheinische Steinbrech vorkommen.

10.03.2000

Ortsbesichtigung am Konradsfelsen und anschließende Erörterung mit Staatssekretär Thurmann, Hess. Ministerium f. Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, initiiert durch die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main.

Im Beisein von Staatssekretär Thurmann sowie unter Beteiligung der UNB des Landkreises Limburg-Weilburg, lokaler Vertreter verschiedener Naturschutzorganisationen, der DAV-Sektion Wiesbaden findet auf Initiative und nach langjährigem Drängen der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. eine Ortsbesichtigung des Konradsfelsens statt.

Die jeweiligen bereits zuvor bekannten Standpunkte werden unversöhnlich gegenüber gestellt. Die anwesenden Vertreter der Kletterer legen eine gutachterliche Stellungnahme zur Schutzwürdigkeit und zu möglichen Konfliktlösungsmöglichkeiten vor und unterbreiten ihr Konzept einer differenzierten Teilsperrung des Konradsfelsens. Sowohl die Vertreter des privaten Naturschutzes sowie die Vertreter der UNB Limburg beharren jedoch auf einem totalen Kletterverbot. Die Vertreter der Gemeinde Villmar beharren weiter uneinsichtig auf ihr angebliches Recht, als Eigentümer des Geländes den Zutritt für Kletterer verbieten zu können.

Es wird vereinbart, daß innerhalb der Zeit der einstweiligen Sicherstellung ein umfassendes Gutachten eines neutralen und von allen Seiten akzeptierten Gutachters eingeholt wird. Die Vertreter der Kletterer sagen zu, daß während dieser Zeit nicht geklettert wird.

13.11.2000

Beauftragung des Planungsbüros Horch & Wedra zur Durchführung eines Schutz-würdigkeitsgutachtens und Pflegekonzeptes für das geplante Naturschutzgebiet "Bodensteinerlai" durch den Kreisausschuß des Landkreises Limburg-Weilburg.

Entgegen aller getroffenen Absprachen zwischen den Hess. Umweltministern und den hess. Kletterverbänden (18.11.1998, 17.12.1999) werden die Kletterer zum wiederholten Male von der UNB Limburg bewußt hintergangen und nicht in das Vorgehen zur Ausweisung des NSG "Bodensteinerlai" eingebunden.

November 2000

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN läßt sich am Konradsfels von Vertretern des Naturschutzes über den Naturschutz und das Freizeitverhalten am Konradsfelsen aufklären.

Anläßlich eines Ortstermins am Konradsfelsen zusammen mit ausgewählten Naturschutzvertretern fordert die Kreistagsfraktion der Bündnisgrünen die dringende Bereitstellung von Finanzmitteln zur Erstellung eines botanischen Gutachtens.

Vertreter des Klettersportes sind bei dieser Veranstaltung nicht eingeladen.

27.11.2000

Schreiben von C. Deinet, IG Klettern u. Naturschutz in Rhein-Main, an die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Herr Deinet gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß sich die Kreispolitiker von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN allein von Naturschützern die Sachlage, insbesondere über das „Freizeitverhalten“ am Konradsfels – also über das Klettern – haben aufklären lassen. Herr Deinet bietet den Adressaten an, das Schutzkonzept von DAV und IG Klettern persönlich vorzustellen.

Der Brief bleibt unbeantwortet.

14.11.2001

Schreiben von Herrn Mayer, Hess. Umweltministerium an 13 Petenten betreffend Sperrung von Kletterfelsen.

Zum Konradsfelsen:
"Das Ausweisungsverfahren des Naturschutzgebietes 'Bodensteinerlei (König-Konrad-Felsen bei Villmar)' wird fortgesetzt. Alle Beteiligten, insbesondere die Vertreter des Klettersportes werden ausführlich Gelegenheit erhalten, ihre Position in das Verfahren einzubringen."

Nov. 2000
bis
Mai 2002

Erstellung eines Gutachtens zu Schutzwürdigkeit und Pflege des Konradsfelsens durch das Planungsbüro Horch & Wedra.

Vorlage des am 13.11.2000 beauftragten Gutachtens im Mai 2002.

22.09.2002

Volksabstimmung über die Aufnahme des Sportes als Staatsziel in die Hess. Landesverfassung.

73,8% der hessischen Wahlberechtigten stimmen für die Aufnahme des Sportes als Staatsziel in Hessen. Der Sport ist damit auch verfassungsrechtlich dem Naturschutz gleichgestellt.

07.11.2002

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg leitet das Anhörungsverfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Bodensteinerlai" ein.

Dem bekannten Verfahrensmuster der UNB Limburg folgend werden erneut weder der Deutsche Alpenverein noch die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main von diesem Schritt in Kenntnis gesetzt.

14.11.2002

Eingang des Schreiben der UNB Limburg an den Landessportbund Hessen. Keine Schreiben an DAV-Sektion Wiesbaden und IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main.

Die UNB Limburg fordert verschiedene Verbandsvertreter mit Fristsetzung bis zum 13.12. auf, Einwendungen zum vorgelegten Entwurf der künftigen Naturschutzgebietsverordnung „Bodensteinerlai“ einzubringen. Die bekannten Kletterverbände DAV und IG Klettern, die der Behörde allesamt seit Jahren bekannt sind, werden wieder einmal nicht informiert. Stattdessen wird der Landessportbund Hessen um eine Stellungnahme gebeten, der aber in dieser Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt eine engere Koordinierungsfunktion innehatte. Im Gegensatz zu den anderen Verfahrensbeteiligten erhält der Landessportbund Hessen keine Kopie des im Vorfeld der Schutzgebietsausweisung erarbeiteten Gutachtens.

18.11.2002

Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. erfährt wieder eher zufällig vom laufenden Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Bodensteinerlai.

Wie bereits zweimal zuvor werden die Kletterverbände von der UNB in Limburg hintergangen, in dem das Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Bodensteinerlai eröffnet wird, ohne die langjährig beteiligten Kletterverbände, namentlich die DAV-Sektion Wiesbaden und die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main davon in Kenntnis zu setzen. Allein der Landessportbund Hessen wird über die Eröffnung des Ausweisungsverfahrens in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.

22.11.2002

Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. erhält von der SPD Villmar eine Kopie des Gutachtens von Horch & Wedra.

Weder die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. noch der Deutsche Alpenverein oder der Landessportbund Hessen hatten vor diesem Zeitpunkt Kenntnis von Beauftragung, Erstellung und Inhalt dieses Gutachtens.

13.12.2002

Offizieller Fristablauf für Einwendungen

Für die Einwendungen der nach § 69 BNatschG anerkannten Verbände gegen den von der UNB Limburg-Weilburg vorgelegten Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung "Bodensteinerlai" läuft die Frist Mitte Dezember ab.

01.01.2003

Inkrafttreten der Verfassungsänderung zur Aufnahme des Sportes in die Hess. Landesverfassung.

 

05.06.2003

Stellungnahme der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. zum Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung "Bodensteinerlai".

In einem vierundfünfzigseitigen Dokument legt die IG Klettern ihre Einwände gegen den Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung für das künftige Naturschutzgebiet "Bodensteinerlai" dar. Die Hauptforderungen an die Naturschutzverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg lauten:

  • Das Klettern am König-Konrad-Fels muss auf der Basis einer umfassenden, auch die Belange des Klettersports berücksichtigenden Abwägung auch in Zukunft weiter möglich sein!
  • Die Umsetzung eines differenzierten Schutzkonzeptes, das Biotopschutz und klettersportliche Nutzung am König-Konrad-Fels auf der Basis einesr Zonierungsregelung konfliktfrei miteinander vereinbart!
  • Die Realisierung eines langfristigen, gemeinschaftlichen Biotopmanagements für den König-Konrad-Fels!

05.06.2003

Gemeindevertretung Villmar entscheidet über Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung.

Nach einer hitzig geführten Debatte beschließt die Gemeindervertretung von Villmar die Unterschutzstellung des König-Konrad-Felsens zu unterstützen. Einwände am Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung haben zum Ziel, einen in Zukunft evtl. wieder möglichen Gesteinsabbau in unmittelbarer Nähe zum König-Konrad-Fels offen zu halten.

05.06.2003

Gespräch von Vertretern der IG Klettern und des DAV mit Landrat Fluck in Limburg.

Nach zehnjährigem Ringen mit der lokalen und regionalen Naturschutzverwaltung findet das erste und bis heute einzige direkte Gespräch zwischen Klettern und Vertretern der Naturschutzverwaltung statt. Auch dieses Gespräch kommt nur allein auf Initiative der IG Klettern sowie durch politischen Druck aus dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zustande.

Das Gespräch bleibt ohne jede Wirkung.

05.06.2003

Inkrafttreten der  Naturschutzgebietsverordnung "Bodensteiner Lai".

Der Kreisausschuß des Landkreises Limburg-Weilburg erklärt den Konradsfels bei Villmar an der Lahn und umliegende 4,8ha Wiesen und Steilhangwälder mit Wirkung ab dem 5. Juli 2003 zum Naturschutzgebiet. Die Naturschutzgebietsverordnung beinhaltet ein vollständiges und unberfristetes Kletterverbot mit der Begründung, daß nur mit Hilfe dieser Maßnahme schützenswertem Steinbrech und Flechten der Lebensraum erhalten werden könne.

Juli 2005

Einreichung eines Normenkontrollantrags beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel

Fünf betroffene Kletterer reichen zwei Wochen vor Ablauf der Zweijahresfrist eine Normenkontrollklage beim HVGH in Kassel ein.

3. Mai 2007

Normenkontrollklage abgewiesen

Der Antrag der klagenden Kletterrer, §3, Nr.3, Nr.6 und Nr.9 der Naturschutzgebietsverordnung zu "Bodensteinerlai" vom 5. Juni 2003 für unwirksam zu erklären, wurde vom 4. Senat des Gerichts abgelehnt.
Das Klettern am Konradsfels ist damit Geschichte.




Schlußbemerkung

Alle hier angeführten Dokumente befinden sich im Besitz der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. Textpassagen in Anführungszeichen stellen wörtliche Zitate aus den genannten Schreiben dar.

Die hiermit dokumentierte wiederholte Mißachtung aller getroffenen Absprachen über das Vorgehen zur Lösung des Konfliktes zwischen Kletterern und Naturschützern bzw. Naturschutzbehörden von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg ist damit lückenlos belegbar. Nachweisbar ist ebenso, daß in den vergangenen neunzehn Jahren allein die Kletterer sich mit nicht nachlassendem Engagement immer wieder für eine einvernehmliche, differenzierte Konfliktlösung eingesetzt haben.





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IG Klettern Rhein-Main