Sehr geehrter Herr Zimmermann, Zu Ihrem heutigen Artikel im Weilburger Tageblatt muss ich jedoch anmerken, dass Ihre Leser besser und korrekter Informiert wären, wenn Sie mich vorab um eine Stellungnahme zu den von verschiedenen Seiten gegen mich erhobenen und von Ihnen unterstützten Vorwürfen gebeten hätten. Ich finde es zumindest fragwürdig aus Informationen aus zweiter so weit reichende Schlüsse zu ziehen, wie etwa den, dass ich nicht Willens bin mit den Naturschutzbehörden und/oder der Gemeinde zu kooperieren. Zu den Vorwürfen um den Kletterführer ist zunächst zu sagen, dass es sich
bei der sog. "aktuellen Ausgabe" dieses Kletterführers um einen weitgehend
unveränderten Nachdruck der 2. Auflage aus dem Jahr 2000 handelt. Es handelt
sich nicht um eine "Neuauflage", wie dies von verschiedener Stelle kolportiert
wird. Diese Auflage repräsentiert - was den Konradsfelsen anbetrifft - meinen
Informationsstand aus dem Jahr 1999 (Redaktionsschluss war im Dez. 1999). Zu
diesem Zeitpunkt war den Kletterern das im Sommer 1999 verhängte Kletterverbot
noch nicht bekannt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Untere
Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg die einstweilige Sicherstellung
des Felsens nicht nur vollkommen ohne Beteiligung der Kletterer betrieb,
sondern die Kletterer von dem Ergebnis der Sicherstellung nicht einmal informierte.
Dies ist im übrigen deswegen interessant, da im Dezember 1999 eine Besprechung
zum Thema Klettern und Naturschutz im Hess. Umweltministerium stattfand - bei
der ich auch anwesend war. Keiner der damals anwesenden Teilnehmer, darunter
auch der damal. Staatssekretär Thurmann wußte zu diesem Zeitpunkt von der
Sicherstellung. Meine Feststellung im Kletterführer, dass sich das vermutete Kletterverbot
als Gerücht erwiesen hätte, bezieht sich auf eine Besprechung des Themas
Konradsfels in den Räumen der Oberen Naturschutbehörde in Gießen am 2.12.1998
(diese ist ebenfalls im Kletterführer erwähnt). Dort gab der anwesende Vertreter
der UNB, Herr Lübke zu Protokoll, dass der Konradsfels keinem dezidiertem
Schutstatus unterliegt und damit auch kein Kletterverbot gegeben ist, im
Gegensatz zu Herrn Lübkes Ausführungen in einem Schreiben an die DAV-Sektion
Wiesbaden aus dem Jahr 1992 (s. Synopse). Ich stelle also fest:
Aus heutiger Sicht mag es vielleicht wirklich etwas schwer verständlich sein,
warum heute, vier Jahre nach der einstweiligen Sicherstellung immer noch falsche
Informationen in meinem Kletterführer stehen. Dazu ist anzumerken, dass an
Kletterführern nicht viel Geld zu verdienen ist und dementsprechend kostenträchtige
Akualisierungen in relativ langen Intervallen erfolgen. Aus verlagstechnischen Gründen
war im Jahr 2002 jedenfalls keine vollständige Aktualisierung möglich, wie auch die
symbolische Angabe, es handele sich um die "2 1/2. Auflage" zeigt. Zu meinem Vorwurf, der "fachlichen Inkompetenz" des Gemeindevorstandes der Gemeinde Villmar in klettertechnischen Dingen "Steigseile, Einschlagen von Steigeisen" sowie in rechtlichen Begrifflichkeiten "strafrechtliche Verfolgung" verweise ich auf das vom Gememeindevorstand im Jahr 1994 angebrachte Schild (s. Anlage). Ich denke, dieses spricht für sich (Steigeisen werden auf Gletschern verwendet, nicht jedoch beim Felsklettern). Was schließlich meinen Kooperationswillen angeht, verweise ich auf meine Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf der Schutzgebietsverordnung für das zukünftige Naturschutzgebiet Bodensteinerlai. 13. Februar 2003 |