Hessischer Verwaltungsgerichtshof weißt die Normenkonrollklage gegen das Kletterverbot am Konradsfels ab Das Gericht erachtet das Ermessen der Behörde, die Sicherung des Rheinischen Steinbrechs mit einem totalen
Kletterverbot zu bewerkstelligen als nicht rechtsfehlerhaft. Das Klettern am Konradsfels ist damit Geschichte. Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. dankt allen, die den langen Kampf um diese kleine aber feine und regional bedeutsame Klettermöglichkeit mitgefochten haben. 10. Mai 2007 |
Villmarer Nachrichten: "Wieder Sondermüll im Naturschutzgebiet!" Die Kletterer hat man erfolgreich ausgesperrt doch wer glaubte, damit sei am Konradsfels die heile Welt eingekehrt, sollte sich angesichts der Situation im Naturschutzgebiet eines besseren belehren lassen. Schon vor 9 Monaten, Anfang Aprill 2006, wurde das Naturschutzgebiet "Bodensteinerlai" als hessens Müllbiotop Nummer 1 dokumentiert
(siehe Doch erinnern wir uns: Naturschützerisches Fachwissen hat uns ja folgendes gelehrt:
[...] 14. Januar 2007 |
"Müll gibt Kletterern recht" titelte das Weilburger Tageblatt, Christoph Deinet begab sich am 1. April 2006 an den Konradsfels bei Villmar, einfach um mal persönlich
nachzuschauen, wie das Naturschutzgebiet nun nach fast sieben Jahren Kletterverbot aussieht. Was er zu sehen
bekam, war leider keine Freude und auch kein Aprilscherz:
Da fanden sich Getränkedosen und -flaschen, teils noch gefüllt, stapelweise Werbematerial einer Supermarktkette, eine Autobatterie bzw. ihre Einzelteile, ein Kasettenrekorder, eine Matratze, diverser Plastikmüll, Verpackungen von Feuerwerkskörpern und so weiter und so fort... Dank moderner Digitaltechnik wurde das ganze im Bild dokumentiert, auf CD gebrannt bzw. geprintet und an die Lokalpresse sowie an zwei ausgewählte Vertreter der Villmarer Gemeindevertretung geschickt. Eine Dokumentation der Reaktionen gibt es hier 2. April 2006 |
Klage gegen Kletterverbot am Konradsfels Vergeblich hatten die Kletterer der Region und die Mitglieder der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main auf ein Zeichen
aus Wiesbaden gewartet. Weder das Umweltministerium, noch der bereits seit November 2002 mit dem Thema betraute Petitionsausschuß
des Landtags befaßten sich mit dem Fall des Kletterverbotes am Konradsfels und seiner hanebüchenen
Zwei Jahre nach Ausweisung des Konradsfelses als Naturschutzgebiet und dem damit einhergehenden Totalkletterverbot gab es schließlich keine andere Möglichkeit mehr, die Rechte der Kletterer zu wahren, als mit einer Klage gegen den Landkreis Limburg-Weilburg. Folglich stellte die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main im Juni 2005 einen Normenkontrollantrag gegen die bestehende Naturschutzgebietsverordnung am Konradsfels vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. 19. September 2005 |
Konradsfels Naturschutzgebiet Wer auf eine Überaschung gesetzt hatte, hat verloren: Nach §2 der
Naturschutzgebietsverordnung
ist Ziel der Unterschutzstellung:
"..., den Kalkfelsen der Bodensteinerlai mit seiner
einzigartigen Flora und seinen Vegetationsgesellschaften, insbesondere dem Rheinischen
Steinbrech, den Bleichschwingel-Felsbandfluren und den seltenen Flechten und Moosen
zu erhalten sowie die Steilhangwälder, Gebüsche, Auewiesen und Ufersäume
in seiner Umgebung als typische Lebensgemeinschaften des Naturraumes Lahntal zu sichern
und zu fördern."
Unabhängig von den Zielen einiger weniger Naturschutzidealisten hat mit dieser Naturschutzgebietsausweisung vor allem die lokale Anti-Kletter-Front ein wichtiges Etappenziel erreicht: ein totales Kletterverbot am Konradsfels. Die Naturschutzbehörde konnte zwar in einem eigens zu diesem Zweck angefertigten Gutachten keinen Nachweis einer schädigenden Wirkung des Kletterns herbeibringen, dennoch wurde in §3 Satz 3 der Naturschutzgebietsverordnung festgelegt, daß es ab sofort verboten ist,
"den Felsen zu beklettern, Kletterhilfen und Haken anzubringen, Klettersteige anzulegen
oder sonst die Felsgestalt zu verändern;"
Die Interessengemeinschaft Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. läßt derzeit die Möglichkeiten und Chancen einer gerichtlichen Normenkontrolle vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel von einer von einer hochangesehenen und international tätigen Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht prüfen. Die vollständige Naturschutzgebietsverordnung für das NSG "Bodensteiner Lai"
gibt es
Siehe auch: 7. August 2003 |
Wer schützt uns vor solchen Schützern? Ein paar Zitate: Wenn der Mensch genug Wälder gerodet, genug Natur vollbetoniert hat, dann kommt immer wieder mal ein Naturschützer die Straße lang und weist auf ein kleines Blümelein hin, das die Planierraupen übrig gelassen haben. Und dann wird geschützt! [...] Bei den Interessenvertretern der kletternden Bevölkerung hat man deshalb einen Verdacht: Es könnte doch sein, dass sich einige frustrierte Naturschützer mit großer Liebe und Sorgfalt nun auf kleine Randgruppen stürzen, um ihrem Tatendrang eine halbwegs spektakuläre Kompensation angedeihen zu lassen. Oder - wie manche meinen - sie lassen sich vor den falschen Karren spannen. [...] Wir wollten von der Naturschutzbehörde unter anderem wissen: Was für
eine Motivation bewegt die Behörde, als verlängerter Arm der Volksvertretung,
sich derart vehement für die Totalsperrung des Konradsfelsens einzusetzen? 1. April 2003 |
"Kletterverbot Konradsfelsen in Hessen" Im Heft 2/2003 berichtet Jörg Ruckriegel vom DAV Projekt Bergsport & Umwelt über die Kletterverbotsproblematik am Konradsfels 12. März 2003 |
Klettern am Konradsfels vor dem Aus? Einiges ist passiert seit der letzten Statusmeldung zum Kampf um den Konradsfels vor mehr als einem Monat. Die Gemeinde Villmar hat ihr Plazet zur Unterschutzstellung des Konradsfelsens und damit zum totalen
Kletterverbot gegeben. Im Vorfeld wurde von verschiedenen Akteuren erneut - wie schon vor drei Jahren -
in der Lokalpresse eine Verleumdungskampagne gegen die Kletterer versucht. Insgesamt sieht es nicht gut aus für die Zukunft des Kletterns am Konradsfels. Da alles andere als eine Festschreibung des totalen Kletterverbots in der Naturschutzgebietsverordnung eine große Überaschung wäre, führt wohl kein Weg an einem Normenkrontrollverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel vorbei. Die Planungen dazu haben jedenfalls schon begonnen... 12. März 2003 |
"Naturschützer: Das Biotop am König-Konrad-Felsen erhalten" Der Text des Artikels in Auszügen: Villmar. (nt). Die Kreisgruppe der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) hat die beabsichtigte Ausweisung des "König-Konrad-Felsens" in Villmar als Naturschutzgebiet begrüßt. Die HGON appellierte an die Kletterer, ihr Hobby zu Gunsten eines Erhalt des einmaligen Naturbiotops zurück zu stellen, so Fritz Kohl (Niedertiefenbach), Sprecher der Gruppe. [...] Doch seit Jahren hätten Kletterer, die meistens von weither kommen, just diesen Felsen zu ihrem Übungs- und Erlebnisfelsen auserkoren, mit dem Ergebnis, dass ein Großteil der seltenen Flora bereits heruntergetreten und zerstört worden sei. Im letzten Moment habe die beim Landkreis angesiedelte "Untere Naturschutzbehörde" nach mehreren Ortsterminen, bei denen auch die Kletterer anwesend waren, und auf Grund von Gutachten die Notbremse gezogen. [...] Bemerkenswert an diesen Aussagen ist vor allem, daß Herr Kohl von der HGON nun schon zum wiederholten Mal in der Öffentlichkeit nachweislich falsche Aussagen über den Hergang der einstweiligen Sicherstellung des König-Konrad-Felsens macht. Offensichtlich ist es den Vertretern der HGON auch nach mehreren Monaten der aktuellen Diskussion nicht gelungen, sich ein korrektes Bild der Faktenlage zu machen. Aus Sicht der IG Klettern ist dies außerordentlich bedauerlich. Es erscheint uns ausgesprochen unfruchtbar mit Leuten ins Gespräch kommen zu müssen, die zum Thema wenig mehr als falsche Behauptungen und unsinnige Vorurteile beizutragen in der Lage sind. Hier die
4. Februar 2003 |
"Kletterer legen Widerspruch gegen Naturschutz-Plan ein" Der Text des Artikels in Auszügen: Villmar. Gegen die von der Naturschutzbehörde des Kreises Limburg-Weilburg geplante Unterschutz-Stellung des König-Konrad-Felsens bei Villmar macht nun die "Interessengemeinschaft Klettern und Naturschutz in Rhein-Main" massiv Front. Zusammen mit dem Bundesverband der IG Klettern hat der Verein Widerspruch gegen den im November vorgelegten Entwurf der Schutzgebietsverordnung für das künftige Naturschutzgebiet "Bodensteinerlai" eingelegt. In einer 54-seitigen Stellungnahme begründet der Verein im Detail seinen Widerspruch und unterbreitet auch Vorschläge für ein aus seiner Sicht gedeihliches Miteinander von Naturschutzbelangen und Klettersport. Der Verordnungsentwurf sehe pauschal ein totales Kletterverbot vor, das aus Sicht der Freizeitsportler nicht hinnehmbar sei. Konkret kritisiert der Verein das vom Kreis eingeholte Schutzwürdigkeitsgutachten, auf das sich die Untere Naturschutzbehörde stütze: Nach "eingehender Analyse der Ergebnisse" könne man hier keinen Grund erkennen, der ein vollständiges Kletterverbot rechtfertigen würde. "Nach unserer festen Überzeugung und auf der Basis des Gutachtens ist das Ziel des Naturschutzgebiets, unter anderem der Schutz der Felsvegetation am König-Konrad-Fels, auch mit geringer eingreifenden Mitteln zu erreichen", so der Vereinsvorsitzende Christoph Deinet. Ein totales Kletterverbot sei deshalb nach Meinung der Kletterer "unverhältnismäßig und rechtswidrig". [...] 1. Februar 2003 |
Die UNB Limburg-Weilburg und Ihr Umgang mit der Presse Das bekannte Verhalten der UNB Limburg-Weilburg gegenüber den Kletterverbänden beschränkt sich nicht nur auf diese. Auch die interessierte Presse wird mit der gleichen Ignoranz behandelt, wie im Folgenden nachvollzogen werden kann. Das ALPIN-Magazin hatte sich aufgrund der von uns erhaltenen Pressemitteilung noch Ende November mit einem eigenen Fragenkatalog an die UNB Limburg-Weilburg gewendet. Der Fortgang des Geschehens gestaltete sich folgendermaßen (Info von ALPIN an IG Klettern): Ende November 2002: Telefonat mit der UNB Limburg mit der Bitte um Information. Wir wurden an die Pressestelle verwiesen. Daraufhin Telefonat mit Herrn Kexel von der Pressestelle und danach eMail an die Pressestelle mit der Bitte um Beantwortung der folgenden fünf Fragen. Fragen von ALPIN an die Untere Naturschutzbehörde
Olaf Perwitzschky Redaktion ALPIN 11. Dez. 2002: Nachfrage bei der Pressestelle. Herr Kexel wußte von nichts, unsere eMail soll nicht angekommen sein(!?). Daraufhin erneut die Fragen per Fax und nachfolgend Anruf bei der UNB: Diesmal war alles wohlbehalten eingetroffen. 20. Dez. 2002: Anruf bei Herrn Kexel, wann wir mit der Antwort rechnen dürfen. Laut seiner Information hat der Landrat die Fragen zur Beantwortung auf dem Tisch liegen und wir werden die Antworten noch vor Weihnachten bekommen. 07. Jan. 2003: Erneuter Anruf bei Herrn Kexel. Antwort: "Wie, sie haben noch nichts bekommen? Das kann doch nicht sein." 15. Jan. 2003: Der nächste Anruf, wieder ohne Erfolg. 23. Jan. 2003: Immer noch keine Reaktion auf unsere Fragen. 30. Jan. 2003: Absenden eines Beschwerdebriefes an Umweltminister Dietzel, Landrat Fluck und Regierungspräsident Schmied, verbunden mit der Bitte, sich für eine Klärung des Vorgangs einzusetzen. Wir sind gespannt auf das weitere Geschehen und werden berichten! Zusammengestellt von Jo Fischer, Bundesverband IG Klettern |
IG Klettern u. Naturschutz in Rhein-Main legt Widerspruch gegen den Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung ein Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. legt Widerspruch ein gegen den §3 Abs. 3, 4 und 9 des vorliegenden Entwurfs der Naturschutzgebietsverordnung. Das in §3 Abs. 3 festgelegte pauschale und totale Kletterverbot ist nach unserer festen Überzeugung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Zur Erreichung des Schutzziels können weniger eingreifende Mittel, beispielsweise eine Zonierungsregelung angewendet werden. Die Interessengemeinschaft Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. erhebt folgende Forderungen an eine Schutzgebietsverordnung für das künftige Naturschutzgebiet "Bodensteinerlai" und den König-Konrad-Fels:
Die Stellungnahme kann bei der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. als PDF-Datei angefordert werden. 30. Januar 2003 |
Vogelschützer für Naturschutzgebiet In einem kurzen
21.12.2002 Vogelschützer für Naturschutzgebiet Villmar. Die geplante Ausweisung der "Bodensteinerlai" (König-Konrad-Felsen) als Naturschutzgebiet (wir berichteten) wird von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) begrüßt. Der stellvertretende HGON-Arbeitskreisleiter Limburg-Weilburg, Fritz Kohl, appellierte an die Kletterer, ihr Hobby zu Gunsten des Erhalts dieses einmaligen Naturbiotops zurückzustellen. "Spätere Menschen werden dann noch dankbar sein, wenn schon lange niemand mehr an die heute betroffenen Kletterer denkt." Kohl erinnert an die seltenen Pflanzenvorkommen an dem Felsen, zum Beispiel den Rheinischen Steinbrech, den einzigen seiner Art in ganz Hessen, die den Kalkfelsen zu einem schützenswerten Biotop machten. Die meistens von weit her kommenden Kletterer hätten einen Großteil der seltenen Flora herunter getreten und zerstört. Im letzten Moment habe die Untere Naturschutzbehörde dann die "Notbremse gezogen" und mit einer einstweiligen Sicherstellung das Beklettern der Felsen vorerst abgestellt. Wegen der geringen Größe des Felsens sei eine Kompromisslösung nicht praktikabel und realisierbar, auch wenn die Interessengemeinschaft der Kletterer glaube, eine solche in ihrem Gutachten gefunden zu haben. Kohl: "Dabei muss man sicherlich auch berücksichtigen, dass solche bestellten Gutachten immer auch zum Ziel haben, erhoffte Ergebnisse zu erzielen." (goe) Siehe ![]() Dazu die Stellungnahme der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V.: Eure Meinung zum drohenden Kletterverbot am Konradsfels und zur Vorgehensweise der Naturschutzbehörden
könnt Ihr im
22. Dezember 2002 |
Verfahren zum endgültigen Naturschutz für den Konrad-Felsen In einem
20.12.2002 Verfahren zum endgültigen Naturschutz für den Konrad-Felsen Endgültiges Aus für Kletterer? Villmar. Die Kletterhilfen zum Einhängen oder Durchschlaufen der Seile sind noch im Felsen, doch es sieht gar nicht gut aus für die Kletterfreunde. Die Wege mit den Namen "Diva", "Nordkante", "Angst Riss" oder "Kanzel Weg" durch die steile Wand hoch zum König-Konrad- Denkmal werden wohl kaum wieder benutzt werden, offiziell zumindest nicht. Zur Zeit läuft die Anhörung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Bodensteinerlai". Der augenblickliche Schutz ist ein vorübergehender und soll in einen endgültigen und zeitlich unbefristeten übergeleitet werden. Mehr bei ![]() Die Pressemitteilung der IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main e.V. im Original: Eure Meinung zum drohenden Kletterverbot am Konradsfels und zur Vorgehensweise der Naturschutzbehörden
könnt Ihr im
20. Dezember 2002 |
Endgültiges Kletterverbot wegen Naturschutzgebiet? In einem größeren
18.12.2002 Am König-Konrad-Felsen in Villmar Endgültiges Kletterverbot wegen Naturschutzgebiet? Villmar/Limburg. (ph). Aus dem 1999 verfügten "einstweiligen" Kletterverbot am König-Konrad-Felsen in Villmar könnte ein endgültiges werden. Das befürchtet jedenfalls die Interessengemeinschaft (IG) "Klettern und Naturschutz" Rhein-Main mit Sitz in Kelkheim im Taunus. Mehr bei ![]() Die Pressemitteilung im Original: Alle Infos zum Thema: Eure Meinung zum drohenden Kletterverbot am Konradsfels und zur Vorgehensweise der Naturschutzbehörden
könnt Ihr im
18. Dezember 2002 |